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IHK veröffentlicht neue Brochüre zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten

IHK veröffentlicht neue Brochüre zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten – Muss ich diesen stellen oder muss ich nicht?
  • Droht mir ein Bußgeld von bis zu EUR 50.000?
  • Sind bei uns „9 Personen in der Regel mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt“, so dass wir einen Datenschutzbeauftragten benötigen?

Diese und andere Fragen beantwortet der neu aufgelegte Ratgeber der Industrie und Handelskammern, der für einen Preis von (aktuell) EUR 4,11 zzgl Mehrwertsteuer beim DIHK-Verlag bezogen werden kann. Der aktualisierte Ratgeber gibt praxisnahe Tipps zu allen Fragen rund um die Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten im Betrieb.

Die Antwort:

Wenn Sie mehr als 9 Personen beschäftigen, deren regelmässige Tätigkeit darin besteht, am Computer zu arbeiten und dort z.B. Auftragsdaten / Leistungen zu Kundenaufträgen erfassen oder per eMail an Kunden / Lieferanten senden, lautet die Antwort zu allen Fragen: JA. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Prozent der Mitarbeiter von seiner Arbeitszeit auf diese Aufgabe verwendet. Einziges Kriterium ist, dass er es regelmässig tut: täglich, wöchentlich oder 1x im Monat = regelmässig!

Unsere Leistungen als Datenschutzbeauftrager für Ihr Unternehmen finden Sie hier

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