Zukunftssichere Lösungen für KMU:
Mit NIS2-Richtlinien Ihre Cybersicherheit auf das nächste Level bringen

4,35 Millionen Gründe warum Ihr Unternehmen NIS2 braucht!

Im Jahr 2023 kosteten Cybersecurity-Verstöße Unternehmen durchschnittlich 4,35 Millionen Dollar pro Vorfall. Seien Sie vorbereitet und schützen Sie Ihr Unternehmen mit NIS2, der umfassendsten Cybersicherheitsgesetzgebung aller Zeiten!

Zukunftssichere Lösungen für KMU:
Mit NIS2-Richtlinien Ihre Cybersicherheit auf das nächste Level bringen

4,35 Millionen Gründe warum Ihr Unternehmen NIS2 braucht!

Im Jahr 2023 kosteten Cybersecurity-Verstöße Unternehmen durchschnittlich 4,35 Millionen Dollar pro Vorfall. Seien Sie vorbereitet und schützen Sie Ihr Unternehmen mit NIS2, der umfassendsten Cybersicherheitsgesetzgebung aller Zeiten!

Was ist NIS2?

Die EU-weite NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist keine bloße Regulierung – sie ist eine Verpflichtung zur Sicherheit, die weit über das Mindestmaß hinausgeht.

Doch was bedeutet das konkret? Ein Überblick:

Die 5 wichtigsten Anforderungen von NIS2

NIS2 verlangt nicht nur Maßnahmen – sie fordert eine komplette Sicherheitsstrategie.
Hier sind die Top 5 Dinge, die Sie wissen müssen:

Welche Branchen sind betroffen?

Die NIS2-Richtlinie betrifft eine Vielzahl von Branchen und Sektoren, die für das reibungslose Funktionieren unserer Gesellschaft und Wirtschaft unerlässlich sind. Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit ihrer digitalen Infrastrukturen und Dienste. Diese Branchen sind von der NIS2-Richtlinie besonders betroffen, da sie kritische Dienstleistungen bereitstellen, die im Falle eines Cyberangriffs weitreichende Folgen für die Gesellschaft haben könnten.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Sektoren, die unter die NIS2-Richtlinie fallen und für die spezielle Sicherheitsanforderungen gelten. Unternehmen in diesen Branchen müssen sicherstellen, dass sie die geforderten Maßnahmen zur Cybersicherheit implementieren und regelmäßig überprüfen:

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wenn Ihr Unternehmen in einer der betroffenen Branchen tätig ist oder kritische Dienstleistungen erbringt, ist die NIS2-Richtlinie höchstwahrscheinlich für Sie von großer Bedeutung. Die NIS2-Richtlinie richtet sich an Unternehmen, die essenzielle Dienste und kritische Infrastrukturen bereitstellen, und fordert von diesen Organisationen erhöhte Sicherheitsstandards und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.

Die NIS2-Richtlinie gibt Unternehmen eine bestimmte Frist vor, innerhalb derer sie die erforderlichen Maßnahmen umsetzen müssen. Diese Frist beginnt, sobald die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, was voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie erfolgen muss. Unternehmen sollten jedoch sofort mit den Vorbereitungen beginnen, um die Anforderungen rechtzeitig erfüllen zu können.

Die Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinie kann erhebliche Konsequenzen haben. Dazu gehören Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes existenzbedrohend sein können. Darüber hinaus könnte die Reputation des Unternehmens erheblich leiden, was zu einem Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern führt. In extremen Fällen können auch Haftungsansprüche gegen das Management geltend gemacht werden.

Der erste Schritt zur NIS2-Compliance besteht darin, eine umfassende Risikobewertung durchzuführen. Dabei werden die potenziellen Bedrohungen für Ihre Systeme identifiziert und bewertet. Anschließend sollten Sie einen Plan zur Implementierung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen entwickeln und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter entsprechend geschult werden. zubIT.de kann Sie bei jedem dieser Schritte unterstützen.

Ja, unter der NIS2-Richtlinie sind Unternehmen verpflichtet, erhebliche Sicherheitsvorfälle unverzüglich an die zuständigen Behörden zu melden. Ein Vorfall gilt als erheblich, wenn er schwerwiegende Auswirkungen auf die Bereitstellung von Diensten hat, die für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Aktivitäten entscheidend sind. Die genaue Meldefrist variiert, liegt jedoch in der Regel bei 24 bis 72 Stunden nach Entdeckung des Vorfalls.

Nach der Meldung eines Vorfalls an die zuständigen Behörden erfolgt eine Bewertung des Vorfalls und der getroffenen Maßnahmen. Abhängig von der Schwere des Vorfalls und den Auswirkungen auf die betroffenen Dienste kann eine eingehendere Untersuchung folgen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie mit den Behörden kooperieren und die erforderlichen Informationen bereitstellen. Es kann auch erforderlich sein, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Vorfälle zu verhindern.

zubIT bietet umfassende Beratungs- und Unterstützungsleistungen, um Ihr Unternehmen auf die NIS2-Anforderungen vorzubereiten. Wir helfen Ihnen bei der Durchführung einer Risikobewertung, der Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen, der Schulung Ihrer Mitarbeiter und der Einhaltung der Meldepflichten. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen nicht nur compliant, sondern auch widerstandsfähiger gegen Cyber-Bedrohungen wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wenn Ihr Unternehmen in einer der betroffenen Branchen tätig ist oder kritische Dienstleistungen erbringt, ist die NIS2-Richtlinie höchstwahrscheinlich für Sie von großer Bedeutung. Die NIS2-Richtlinie richtet sich an Unternehmen, die essenzielle Dienste und kritische Infrastrukturen bereitstellen, und fordert von diesen Organisationen erhöhte Sicherheitsstandards und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.

Die NIS2-Richtlinie gibt Unternehmen eine bestimmte Frist vor, innerhalb derer sie die erforderlichen Maßnahmen umsetzen müssen. Diese Frist beginnt, sobald die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, was voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie erfolgen muss. Unternehmen sollten jedoch sofort mit den Vorbereitungen beginnen, um die Anforderungen rechtzeitig erfüllen zu können.

Die Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinie kann erhebliche Konsequenzen haben. Dazu gehören Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes existenzbedrohend sein können. Darüber hinaus könnte die Reputation des Unternehmens erheblich leiden, was zu einem Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern führt. In extremen Fällen können auch Haftungsansprüche gegen das Management geltend gemacht werden.

Der erste Schritt zur NIS2-Compliance besteht darin, eine umfassende Risikobewertung durchzuführen. Dabei werden die potenziellen Bedrohungen für Ihre Systeme identifiziert und bewertet. Anschließend sollten Sie einen Plan zur Implementierung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen entwickeln und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter entsprechend geschult werden. zubIT.de kann Sie bei jedem dieser Schritte unterstützen.

Ja, unter der NIS2-Richtlinie sind Unternehmen verpflichtet, erhebliche Sicherheitsvorfälle unverzüglich an die zuständigen Behörden zu melden. Ein Vorfall gilt als erheblich, wenn er schwerwiegende Auswirkungen auf die Bereitstellung von Diensten hat, die für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Aktivitäten entscheidend sind. Die genaue Meldefrist variiert, liegt jedoch in der Regel bei 24 bis 72 Stunden nach Entdeckung des Vorfalls.

Nach der Meldung eines Vorfalls an die zuständigen Behörden erfolgt eine Bewertung des Vorfalls und der getroffenen Maßnahmen. Abhängig von der Schwere des Vorfalls und den Auswirkungen auf die betroffenen Dienste kann eine eingehendere Untersuchung folgen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie mit den Behörden kooperieren und die erforderlichen Informationen bereitstellen. Es kann auch erforderlich sein, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Vorfälle zu verhindern.

zubIT bietet umfassende Beratungs- und Unterstützungsleistungen, um Ihr Unternehmen auf die NIS2-Anforderungen vorzubereiten. Wir helfen Ihnen bei der Durchführung einer Risikobewertung, der Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen, der Schulung Ihrer Mitarbeiter und der Einhaltung der Meldepflichten. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen nicht nur compliant, sondern auch widerstandsfähiger gegen Cyber-Bedrohungen wird.

Sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens!

Die NIS2-Richtlinie bringt neue Herausforderungen, aber auch große Chancen für Ihr Unternehmen. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und Ihre Cybersicherheit auf das nächste Level bringen.

Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite:

Ihre Ansprechpartner

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Carsten BiekerGeschäftsleitung +49 2361 90 543-12 c.bieker@zubit.de
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Gregor StefkaHead of IT +49 2361 97037-14 g.stefka@zubIT.de