Datenschutzgrundverordnung

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Sie gilt europaweit nicht nur für ansässige Unternehmen, sondern für alle, die Produkte und Dienstleistungen in der EU anbieten wollen. Das Ziel ist der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten aber auch den Austausch von Daten innerhalb der EU einheitlich zu regeln und damit zu ermöglichen. Der Schutz personenbezogener Daten ist ohne Zweifel sinnvoll, wie die vielen Datenschutzverletzungen in der Vergangenheit eindeutig gezeigt haben. Die Aufgabe besteht darin, die Regelung der DSGVO im Unternehmen so umzusetzen, dass die für die Geschäftszwecke notwendige Verarbeitung dieser Daten weiter erfolgen kann und gleichzeitig Mitarbeitern, Kunden und Interessenten ein deutliches Signal gegeben wird, dass der Schutz personenbezogener Daten dem Unternehmen wichtig ist. Daher ist es unser Ziel Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen sinnvoll zu gestalten.

Kein Datenschutz ohne Datensicherheit

Datenschutz ist ohne Datensicherheit der IT nicht denkbar. Die Aufrechterhaltung einer funktionierenden IT, der Schutz sensibler Daten und die Beschränkung des Zugriffs auf Auswertungen und Geschäftsdaten liegen im ureigenen Interesse des Unternehmens, um Arbeits- und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen. Das gleiche gilt für die Wiederherstellung von Daten und Infrastruktur zum Beispiel nach einem technischen Defekt oder aber Virenbefall. Die gleichen technischen Maßnahmen, die die Datensicherheit im Unternehmen sicherstellen, können aber auch die personenbezogenen Daten schützen.

Wir unterstützen wie Sie bei der Umsetzung der Anforderungen der DSGVO

Neben der Sicherung der unternehmenseigenen IT durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Rahmen des IT-Managements, unterstützen wir Sie bei der notwendigen Risikoanalyse in der Verarbeitung personenbezogener Daten. Wir stellen fest, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, helfen bei der Aufstellung des Verarbeitungsverzeichnisses und unterstützen Sie beim Abschluss der notwendigen Verträge mit Ihren Dienstleistern, wenn diese personenbezogene Daten im Auftrag von Ihnen verarbeiten. Auch schulen und sensibilisieren wir auf Wunsch Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten und in der Datensicherheit.

Bei mehr als 9 Personen im Unternehmen, die regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen und diesen bei der für das Unternehmen zuständigen Landesbehörde melden. Sie können uns als externer Datenschutzbeauftragter bestellen. Dabei profitieren Sie zusätzlich von bereits vorhandenen Musterverträgen und Musterverzeichnissen zur Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten, die sich einfach auf ihr individuelles Unternehmen anpassen lassen.

Ein vorhandenes Managementsystem (z.B. DIN ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001, IATF 16949) lässt sich an den notwendigen Stellen relativ einfach zu einem Datenschutzmanagementsystem erweitern, wie dies die Datenschutzgrundverordnung fordert.

Ihre Ansprechpartner

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