Was Unternehmen für die Datenschutzgrundverordnung jetzt tun müssen

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und ersetzt ohne weitere Übergangsfrist das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nach einer Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (siehe CT News Datenschutzgrundverordnung in kleinen Firmen) ist jeder zweite Mittelständler in Deutschland noch völiig planlos. Sie auch?

Um Risiken und Bußgelder zu vermeiden, beschreiben wir kurz, was Unternehmen zur Erfüllung der neuen Verordnung tun müssen und wie wir Sie dabei unterstützen können.

Risiken erkennen und Bußgelder vermeiden - Notwendige Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO:

  • Nehmen Sie eine Risikoabschätzung (ggfl. Datenschutzfolgeabschätzung) im Unternehmen anhand Ihrer Verarbeitungstätigkeiten vor
  • Prüfung und Aktualisierung Sie die Verträge zur Auftragsverarbeitung
  • Stellen Sie das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für personenbezogene Daten auf
  • Bestellung Sie einen fachlich und persönlich geeigneten Datenschutzbeauftragten (DSB)
  • Stellen Sie sicher, dass die Tätigkeit des DSB zu keinem Interessenskonflikt führt. (GF & IT-Leitung kann kein DSB sein)
  • Melden Sie den bestellten Datenschutzbeauftragten bei der Landesbehörde am 25.05.
  • Passung Sie Ihre Datenschutzerklärung auf der Internet-Seite an
  • Achten Sie auf die erweiterten Anforderungen für die Einwilligung der Betroffenen bei Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. EMail, Werbung)
  • Erfüllen Sie die Auskunfts-, Änderungs- und Löschrechte der Betroffenen
  • Stellen Sie sicher, dass ein Verstoß Ihres Unternehmens mit Auswirkungen auf die Rechte der Betroffenen innerhalb von 72h bei der Datenschutzbehörde gemeldet wird

Wie können wir - die edv-anwendungsberatung zühlke & bieker (zubIT) - Ihnen helfen?

  • Wir unterstützen Sie bei der Risikoabschätzung im Unternehmen:
    Wo werden personenbezogenen Daten verarbeitet? Welche Risiken bestehen für diese Daten?
  • Wir sorgen für den notwendigen Schutz personenbezogener Daten durch technische Maßnahmen
  • Aus der Feststellung wo eine Auftragsbearbeitung stattfindet (= Notwendigkeit, diese vertraglich zu regeln)
  • Wir unterstützen Sie bei der Aufstellung des Verarbeitungsverzeichnisses inkl. Bereitstellung eines Musterverfahrensverzeichnisses
  • Wir schulen und Sensibilisierung der Mitarbeiter nach Bedarf zum Schutz personenbezogener Daten und Datensicherheit
  • Für ausgewählte Kunden stellen wir den Externen Datenschutzbeauftragten

Für Ihre Unterstützung sprechen Sie uns gerne an, gerne telefonisch unter 02361 90543-12 oder per E-Mail an datenschutz@zubit.de

Zertifizierte Kompetenz in Sachen Datenschutz 

Die edv-anwendungsberatung zühlke & bieker (zubIT) ist Mitglied in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD e.V.), Teilnehmer der Allianz für Cybersicherheit und Mitglied in nrw.units, dem Netzwerk für IT-Sicherheit in NRW. Unsere Datenschutzbeauftragte sind als Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) zertifiziert.